August 2, 2024
Barrierefreiheit für Websites wird zum 28. Juni 2025 Pflicht
Rundschreiben
Betreff: Dringende Handlung erforderlich – Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Basis der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie in Kraft tritt. Diese Gesetzgebung stellt sicher, dass alle öffentlichen und kommerziellen Websites barrierefrei gestaltet sein müssen. Die Bedeutung dieser Maßnahme kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da sie nicht nur den Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Dringlichkeit und Konsequenzen:
Das Versäumnis, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird zu erheblichen Strafen führen. Daher ist es unerlässlich, dass Ihre Website den neuen Barrierefreiheitsstandards entspricht. Die meisten bestehenden Websites müssen in diesem Zusammenhang angepasst und aufgerüstet werden, um den Vorgaben gerecht zu werden.
Warum Barrierefreiheit wichtig ist:
Zugänglichkeit für alle Nutzer: Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Ihre Inhalte zu nutzen und Ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Rechtliche Sicherheit: Mit dem Inkrafttreten des BFSG wird die Nicht-Einhaltung der Richtlinien zu empfindlichen Strafen führen, die Ihr Unternehmen finanziell belasten können.
Markenimage: Eine barrierefreie Website zeigt, dass Ihr Unternehmen sich für Inklusion und Kundenzufriedenheit einsetzt, was das Markenimage positiv beeinflusst.
Die Umstellung auf eine vollständig barrierefreie Website erfordert für Unternehmen sowohl einen erheblichen Arbeitsaufwand als auch finanzielle Investitionen. Wenn Ihre Online-Präsenz bisher nicht so gestaltet ist, dass sie beispielsweise per Tastatur bedienbar ist, Texte und Bildunterschriften vorgelesen werden können oder die Schriftgröße anpassbar ist, bleibt Ihnen dafür nur noch knapp ein Jahr Zeit.
Sollten Unternehmen ihre Website bis zum 28. Juni 2025 nicht barrierefrei gemacht haben, drohen empfindliche Strafen. Im schlimmsten Fall könnten Websites von der Marktüberwachung sogar gesperrt werden. Die Wahrscheinlichkeit, bei Nichteinhaltung der neuen Richtlinie entdeckt zu werden, ist zudem sehr hoch. Zum einen erfolgen Kontrollen durch offizielle Stellen, zum anderen kann jeder eine nicht barrierefreie Website jederzeit melden.
Sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:
Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Skalierung von Schrift und Schriftgröße: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, die Schriftgröße und Zeilenweite nach ihren Bedürfnissen anzupassen.
- Alternative Texte für mediale Inhalte: Alle Bilder, Videos und andere mediale Inhalte sollten mit alternativen Texten versehen werden, damit diese auch von Screenreadern erfasst werden können.
- Fokussierung auf Elemente: Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente klar fokussiert werden können, um die Navigation zu erleichtern.
- Besondere Hervorhebung von Links: Links sollten deutlich erkennbar und hervorgehoben sein, damit sie leicht gefunden und genutzt werden können.
- Bedienbarkeit mit der Tastatur: Ihre Website oder Ihr Onlineshop sollte vollständig mit der Tastatur bedienbar sein, um Nutzern mit motorischen Einschränkungen den Zugang zu ermöglichen.
- Veränderung der Kontraste und Farben: Sorgen Sie für ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund und bieten Sie Farbschemata an, die von den Benutzern angepasst werden können.
- Vorlesen von Texten: Implementieren Sie Funktionen, die es ermöglichen, Texte laut vorlesen zu lassen, um Nutzern mit Hörbehinderungen zu helfen.
Unterstützung durch Wolfram Consult GmbH & Co. KG:
Wir, die Wolfram Consult GmbH & Co. KG, stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Website rechtzeitig und umfassend den neuen Anforderungen entspricht. Unser Team von Fachleuten wird Sie durch den gesamten Prozess begleiten – von der Analyse der aktuellen Website bis hin zur Implementierung der notwendigen Anpassungen.
Nächste Schritte:
- Analyse Ihrer Website: Wir überprüfen Ihre bestehende Website auf Barrierefreiheit und identifizieren notwendige Änderungen.
- Maßnahmenplan: Wir erstellen einen detaillierten Plan zur Umsetzung der erforderlichen Anpassungen.
- Implementierung: Unser Team führt die notwendigen Änderungen durch und testet die Website umfassend, um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder verwenden Sie unser Kontaktformular, welches sich unter diesem Artikel befindet. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entspricht und Ihr Unternehmen bestens für die Zukunft gerüstet ist. Als langjähriger Dienstleister auch im Bereich Webentwicklung und -design sind wir bestens über neue Entwicklungen informiert und angepasst.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Wolfram Consult GmbH & Co. KG
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